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   LG Bonn, 13.10.2017 - 19 O 104/17   

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https://dejure.org/2017,66805
LG Bonn, 13.10.2017 - 19 O 104/17 (https://dejure.org/2017,66805)
LG Bonn, Entscheidung vom 13.10.2017 - 19 O 104/17 (https://dejure.org/2017,66805)
LG Bonn, Entscheidung vom 13. Oktober 2017 - 19 O 104/17 (https://dejure.org/2017,66805)
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  • BGH, 26.09.1997 - V ZR 29/96

    Vermögensschaden bei Verschulden bei Vertragsschluß

    Auszug aus LG Bonn, 13.10.2017 - 19 O 104/17
    Nach gefestigter Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH, NJW 1998, 302, 304; BGH, NJW-RR 2005, 611 612) ist die Bejahung eines Vermögensschadens jedoch auch dann nicht von vornherein ausgeschlossen, wenn die Differenzhypothese vordergründig nicht zu einem rechnerischen Schaden führt.

    Die Bejahung eines Vermögensschadens unter diesem Aspekt setzt allerdings voraus, dass die durch den unerwünschten Vertrag erlangte Leistung nicht nur aus rein subjektiver willkürlicher Sicht als Schaden angesehen wird, sondern dass auch die Verkehrsanschauung bei Berücksichtigung der obwaltenden Umstände den Vertragsschluss als unvernünftig, den konkreten Vermögensinteressen nicht angemessen und damit als nachteilig ansieht (BGH NJW 1998, 302, 304).

  • BGH, 09.03.1983 - VIII ZR 11/82

    Rechte des Käufers nach vollzogener Wandelung; Ersatz von Transportkosten

    Auszug aus LG Bonn, 13.10.2017 - 19 O 104/17
    Der gemeinsame Leistungsort für einen Rücktritt gemäß §§ 437 Nr. 2 Alt. 1 BGB ist der Ort, an dem sich die Sache vertragsgemäß befindet (vgl. BGH, Urteil vom 09.03.1983 - VIII ZR 11/82, NJW 1983, 1479).
  • BGH, 06.10.2005 - VII ZR 325/03

    Umfang des Nutzungsvorteils beim Rückabwicklung des Kaufvertrages über eine

    Auszug aus LG Bonn, 13.10.2017 - 19 O 104/17
    Im Falle des Rücktritts wegen eines Sachmangels ist ein Abschlag von dem rechnerisch ermittelten Nutzungsvorteil vorzunehmen, der sich nach dem konkreten Maß der mängelbedingten Nutzungseinschränkung bestimmt (BGH, Urteil vom 6.10.2005 - VII ZR 325/03, NJW 2006, 53, 54).
  • BGH, 21.12.2004 - VI ZR 306/03

    Begriff des Schadens bei Erschleichung von Subventionen

    Auszug aus LG Bonn, 13.10.2017 - 19 O 104/17
    Nach gefestigter Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH, NJW 1998, 302, 304; BGH, NJW-RR 2005, 611 612) ist die Bejahung eines Vermögensschadens jedoch auch dann nicht von vornherein ausgeschlossen, wenn die Differenzhypothese vordergründig nicht zu einem rechnerischen Schaden führt.
  • BGH, 19.04.2000 - XII ZR 332/97

    Rechtsschutzbedürfnis bei Feststellungsklage

    Auszug aus LG Bonn, 13.10.2017 - 19 O 104/17
    Das Feststellungsinteresse resultiert aus den Vollstreckungserleichterungen, die §§ 756, 765 ZPO für den Fall vorsehen, dass das Vorliegen des Annahmeverzuges durch eine öffentliche Urkunde - das vorliegende Urteil - bestätigt ist (vgl. BGH, Urteil v. 19.04.2000 - XII ZR 332/97, NJW 2000, 2280, 2281 m. w. N.).
  • BGH, 17.05.1995 - VIII ZR 70/94

    Zurechnung des Wissens des Geschäftsführers der Komplementär-GmbH einer

    Auszug aus LG Bonn, 13.10.2017 - 19 O 104/17
    Dieser bestimmt sich bei gebrauchten Kraftfahrzeugen nach dem Verhältnis des konkreten Altwagenpreises, der mit der tatsächlichen Fahrleistung des Käufers zu multiplizieren ist, zur voraussichtlichen Restfahrleistung des Fahrzeugs (BGH, Urteil vom 17.05.1995 - VIII ZR 70/94, NJW 1995, 2159, 2162).
  • BGH, 16.01.1996 - XI ZR 151/95

    Aufklärungspflicht des Darlehensgebers über Risiken gegenüber einem zur Übernahme

    Auszug aus LG Bonn, 13.10.2017 - 19 O 104/17
    Bei den Details der eingebauten Software handelt es sich auch um solches Wissen, das aktenmäßig regelmäßig festgehalten wird, da es sich um Konstruktionsdetails eines Produkts handelt, das die Beklagte längere Zeit produziert(e) und vertrieb (vgl. BGH NJW 1996, 1206 und 1339).
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